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Oberlandgericht Dresden: EPG-Betreiber müssen für Texte und Bilder zahlen

Die Betreiber von elektronischen Programmführern und –zeitschriften (EPGs) müssen künftig für die Verwendung von Texten und Bildern zahlen. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigt damit das Urteil des Landgerichts Leipzig vom Mai 2009.

Das so genannte Begleitmaterial, das von den TV-Sendern für Werbezwecke bereitgestellt wird, ist laut dem aktuellen Urteil urheberrechtlich schutzwürdig. VG Media hatte den EPG-Betreiber tvtv, einer Tochter von Sony United, verklagt, da diese das Material ohne Bezhalung genutzt haben. Nun muss tvtv umgehend Lizenzverträge mit der VG Media abschließen. “Das Urteil ist richtungsweisend. Es stellt ausdrücklich klar, dass Programmbegleitmaterial als geistiges Eigentum, das mit hohem kreativen und finanziellem Aufwand von den Sendern bereitgestellt wird, urheberrechtlichen Schutz genießt,” so Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media.

Die VG Media vertritt laut eigenen Angaben 37 private Fernseh- und 66 private Hörfunksender. Zu den Sendeunternehmen zählen unter anderem Fernsehsender wie RTL, Sat 1, Pro Sieben, N 24, RTL 2, N-TV, MTV und DSF sowie Radiosender wie Antenne Bayern und Hit Radio FFH.

Links:

VG Media

Artikel auf kress.de

Artikel auf Horizont.Net

Artikel auf digitalfernsehen.de

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