Skip to main content

BGH-Urteil: Betreiber von Webseiten haften für Nutzerfotos

By 2009/11/16Medien

Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BGH) setzt fest, dass Webseitenbetreiber dafür haften können, wenn Besucher Fotos ohne Zustimmung des eigentlichen Urhebers hochladen. Dies war das Ergebnis des Rechtsstreits zwischen den Portalen Chefkoch.de und Marions-Kochbuch.de (Aktenzeichen I ZR 166/07). So wurden Fotos von letzterer Seite von Chefkoch-Nutzern kopiert und an eigene Rezepte angefügt.

Auch wenn die Fotos nicht von den Betreibern der Seite eingestellt wurden, sondern von Nutzern, müssen diese überprüft und gegebenenfalls entfernt werden. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte hochgeladen werden dürfen, reiche nicht aus. Für die Entscheidung des BGH ausschlaggebend war die Tatsache, dass die Chefkoch-Betreiber sich die „von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht“ hätten. Die Inhalte werden laut eigenen Angaben kontrolliert – daher übernehmen sie laut Gericht die inhaltliche Verantwortung.

Links:

Artikel des Focus

Artikel der Süddeutschen Zeitung

Meldung auf Tagesschau.de

admin

Author admin

communications consultant, media coach (http://t.co/OUCLyKITGB), producer (http://t.co/M2T4F9jple), tv journalist, traveler, climber, diver, ski & apple fan

More posts by admin

Leave a Reply