In Finnland wird im Juli 2010 ein Gesetz in Kraft treten, das jedem Bürger eine schnelle Datenübertragung von 1 Megabit garantiert. Dieses Grundrecht wird im Jahr 2015 abgeändert, so dass jeder Finne dann den Anspruch auf garantierte Bandbreiten mit einer Geschwindigkeit von sogar 100 Mbit/s erheben kann. Ausgenommen von dieser Neuerungen sind besonders entlegene Siedlungen. Laut Regierungsangaben sind 2.000 Haushalte davon betroffen.
Das finnische Ministerium für Verkehr und Telekommunikation folgt den Beispielen von der Schweiz und Australien, die ähnliche Regelungen getroffen haben. Seit 2008 ist im Schweizer Grundversorgungskatalog ein Internetzugang mit 600 Kbit/s Down- und 100 Kbit/s Upload-Bandbreite verankert. In Australien haben die Bürger dank der so genannten Australian Broadband Guarantee den Anspruch auf einen Anschluss mit 512 Kbit/s Down- und 128 Kbit/s Upload-Bandbreite.
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