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Web-TV und die Pflicht zur Rundfunklizenz

By 2009/09/14Medien

Um über die neuesten Entwicklungen des Rundfunkstaatsvertrages in Bezug auf Web-TV und Videoportale zu informieren, veranstaltete die Corporate TV Association (CTVA) e.V. eine Screening Session in Berlin. Zahlreiche Mitglieder und Interessenten trafen sich bei  TVN Content um mit Experten über die Neuerungen zu diskutieren.

Zunächst wurden die Teilnehmer durch das Studio von BundestagsTV geführt. Dr. Maika Jachmann, Referatsleitung „Online-Dienste und Parlamentsfernsehen“ des Bundestags, zeigte ihnen, was hinter den Kulissen dieser Produktion geschieht.

In der anschließenden Vortrags- und Diskussionsrunde erklärte Ingeborg Zahrnt von der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg den neuen Rundfunkstaatsvertrag: Gemäß des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist Rundfunk „ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen“, so Zahrnt. Ausgeschlossen von dieser Definition seien Video-on-Demand-Produktionen, da diese lediglich auf Abruf laufen. Ebenfalls von den Änderungen nicht betroffen, sind gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 RStV grundsätzlich Angebote, „die jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden.

CTVA e.V. zu Besuch bei BundestagsTV; Dr. Maika Jachmann (Leitung BundestagTV, 3.v.l.) im Gespräch u.a. mit Dr. Matthias Kunert (Vosrtand CTVA, 3.v.r.)

CTVA zu Besuch bei BundestagsTV; Dr. Maika Jachmann (Leiterin BundestagTV, 3.v.l.) im Gespräch u.a. mit Dr. Matthias Kunert (Vorstand CTVA, 3.v.r.)

Links:

Corporate TV Association (CTVA) e.V.

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