Die Betreiber von elektronischen Programmführern und –zeitschriften (EPGs) müssen künftig für die Verwendung von Texten und Bildern zahlen. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigt damit das Urteil des Landgerichts Leipzig vom Mai 2009.
Das so genannte Begleitmaterial, das von den TV-Sendern für Werbezwecke bereitgestellt wird, ist laut dem aktuellen Urteil urheberrechtlich schutzwürdig. VG Media hatte den EPG-Betreiber tvtv, [...]

